Digitale Barrierefreiheit – ein Web für alle

Bei Ineako sind wir der Überzeugung, dass eine Website für alle Menschen zugänglich sein muss – unabhängig von den körperlichen, sensorischen oder kognitiven Fähigkeiten der Nutzerinnen und Nutzer.

Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern ein ethisches Engagement und ein Qualitätsmerkmal.

Der rechtliche Rahmen in Luxemburg

Seit der Umsetzung der Europäischen Richtlinie (EU) 2016/2102 und des European Accessibility Act (EU 2019/882) müssen Websites und mobile Anwendungen Barrierefreiheitskriterien erfüllen, die auf den WCAG-2.1-AA-Standards basieren.

In Luxemburg gilt diese Verpflichtung für:

  • öffentliche Websites (Verwaltungen, Gemeinden, Schulen usw.);
  • private Unternehmen, die essenzielle Dienstleistungen für die Öffentlichkeit anbieten (Banken, E-Commerce, Verkehr usw.), ab dem 28. Juni 2025.

Hinweis: Bei Nichteinhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können administrative und strafrechtliche Sanktionen verhängt werden.

Mehr über die gesetzlichen Verpflichtungen erfahren.

Warum eine Website barrierefrei gestalten?

Digitale Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern vor allem ein menschlicher und inklusiver Ansatz.
Eine barrierefreie Website gewährleistet allen Nutzerinnen und Nutzern (einschließlich Menschen mit visuellen, auditiven, motorischen oder kognitiven Einschränkungen) ein flüssiges und gleichberechtigtes Nutzungserlebnis.

Konkrete Vorteile:

  • Verbesserte Benutzererfahrung
    Klare Navigation, ausreichende Kontraste und eine logische Struktur kommen allen Besuchern zugute.
  • Bessere Suchmaschinenoptimierung (SEO)
    Suchmaschinen bevorzugen gut strukturierte, barrierefreie und semantisch konsistente Websites.
  • Inklusion und soziale Verantwortung
    Universellen Zugang zu Informationen zu bieten, steht für Werte wie Gleichberechtigung und Respekt – ein starkes Signal für Ihr Markenimage.
  • Rechtliche Konformität
    Die frühzeitige Berücksichtigung des European Accessibility Act hilft, Sanktionen zu vermeiden und die Glaubwürdigkeit Ihrer Website zu stärken.

Wie Ineako Barrierefreiheit in seine Projekte integriert

Unsere Projekte sind von Anfang an inklusiv konzipiert:

  • Kontrastreiches und gut lesbares Design
  • Tastaturnavigation und Screenreader-Unterstützung
  • Alternativtexte für Bilder
  • Verständliche und barrierefreie Formulare
  • Automatisierte und manuelle Barrierefreiheitstests vor dem Livegang

Wir führen außerdem Barrierefreiheits-Audits durch und begleiten Unternehmen bei der Konformität.

Ihre Konformität mit Ineako

Möchten Sie wissen, ob Ihre Website die Barrierefreiheitskriterien erfüllt?

Wir begleiten Sie bei der Bewertung und Konformität Ihrer Website gemäß den WCAG-2.1-AA-Standards und den Anforderungen des European Accessibility Act.

Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular, um einen kostenlosen Audit Ihrer Website zu erhalten und zu erfahren, wie Sie Ihre Online-Präsenz wirklich inklusiv gestalten können.

*Sie erreichen uns auch unter +352 621 787 641, Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr.